Was tun im Fall Energiekonzepte Deutschland GmbH?

Veröffentlicht:

Montag, 06.02.2023
von Redaktion L

Keine Frage, der Handel mit Photovoltaik-Anlagen boomt. Das Unternehmen Energiekonzepte Deutschland GmbH aus Taucha bei Leipzig bietet Kunden die Lieferung und Montage von Photovoltaik-Anlagen an. Die erste Rechnung wird dabei nach Lieferung der PV-Module fällig, die zweite, wenn die Elektroinstallation fällig ist. So weit, so gut.

Nun haben sich aber in den letzten Wochen immer mehr Berichte gemehrt, dass zum einen die Qualität der PV-Anlagen trotz des höhreren Preises nicht ausreichend ist, noch dass überhaupt die Montage vernünftig abgeschlossen wurde. Woran dies liegt, ist unklar. Eventuell wurde das Unternehmen von der Auftragsflut überrannt, die durch die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen noch verstärkt wurde?

Die entsprechenden Vertragsbedingungen, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden, die sich der Sache angenommen hat, dürften jedenfalls teilweise den Regelungen des BGB widersprechen.Ebenfalls unwirksam, weil intransparent, dürfte die Regelung zur Teilabnahme sein. So scheint die Schlussrechnung schon gestellt worden zu sein, ohne dass die Leistungen komplett vollendet wurden. Daher besteht hier die Möglichkeit, als Geschädigter den Rücktritt zu erklären.

Falls Sie auch davon betroffen sein sollten, steht Ihnen die Kanzlei Bontschev in Dresden gerne zur Verfügung. Frau Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Steuerrecht und setzt sich seit über 20 Jahren für die Interessen von Anlegern und Investoren ein.