Bundesnetzagentur legt Höchstwerte für Innovationsausschreibungen fest

Veröffentlicht:

Montag, 27.03.2023
von Redaktion L

Die Bundesnetzagentur hat heute die Höchstwerte für die in den nächsten 12 Monaten durchzuführenden Innovationsbeschaffungen auf 9,18 ct/kWh festgelegt. Dies entspricht einer Erhöhung um 25 % gegenüber der letzten Ausschreibung im Dezember.

„Durch die Erhöhung des Höchstwerts für innovative Konzepte verbessern wir auch in diesem Segment die Bedingungen, damit die Bieter auskömmliche Zuschläge erlangen können. Wir wollen durch die Innovationsauschreibungen die Netze besser auslasten und ein gleichmäßigeres Stromangebot gewährleisten, wenn Erneuerbare Energien in Kombination mit Speichern ausgebaut werden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Innovationsausschreibung kombiniert den Ausbau der Solarenergie mit Speichern. Dies fördert die Netz- und Systemeffizienz der erneuerbaren Energien und führt insbesondere zu einer ausgewogeneren Stromversorgung aus diesen Anlagen. Die Gebote sind technologieoffen, d.h. die Bieter entscheiden selbst, welche Technologiekombination sie in der Auktion einsetzen wollen. Mit der Anpassung der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf den deutlichen Kostenanstieg der Anlagenkomponenten. Schon die letzte Ausschreibung im Dezember 2022 war deutlich zu niedrig angesetzt.

Der Deutsche Bundestag hatte am 15. Dezember 2022 die Befugnisse der Bundesnetzagentur erweitert: Die Bundesnetzagentur kann bei Innovationsbeschaffungen Erhöhungen von bis zu 25 Prozent durchsetzen. Zuvor waren nur Erhöhungen von 10 Prozent der Höchstwerte möglich. Von dieser erweiterten Befugnis hat die Agentur nun erneut Gebrauch gemacht. Die Festlegung gilt für Aufträge, die in den folgenden 12 Monaten und damit bereits für die Ausschreibungsperiode am 1. Mai 2023 vergeben werden.

Die Festlegung des Höchstwertes und weitere Informationen zur Innovationsbeschaffung finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/ausschreibungen-innovation.

Die Festlegung wird auch in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes der Bundesnetzagentur veröffentlicht.