Smart Meter

Veröffentlicht:

Mittwoch, 14.12.2022
von Redaktion L

Der vzbv begrüßt, dass die Preisobergrenzen für den Einbau intelligenter Messsysteme für Verbraucher:innen abgesenkt werden sollen. Er sieht aber an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf, damit die Messsysteme dauerhaft kostengünstig bleiben. Der vzbv begrüßt zudem, dass die Verpflichtung, dynamische Stromtarife anzubieten, ab dem Jahr 2026 für alle Lieferanten gelten soll.

Der vzbv fordert unter anderem,

  • die Messentgelte für Verbraucher:innen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ebenfalls auf 20 Euro pro Jahr zu senken,
  • eine Anpassung der durch dieses Gesetz beschlossenen Preisobergrenzen erst ab dem Jahr 2027 vorzunehmen und diese nur um maximal 2 Prozent pro Jahr zu ändern,
  • die Vorankündigungsfrist für den Einbau von intelligenten Messsystemen in § 37 Abs. 2 von drei Monaten beizubehalten,
  • dass für alle Geräte die im agilen Rollout eingebaut werden, die Preisobergrenze bis zum Update bei 20 Euro pro Jahr liegen sollte.